Ermäßigung für Gruppen

Auf welche Ermäßigung hat die Gruppe Anspruch?

Wer?Wieviel?Typ der ErmäßigungBedingungenWeitere Informationen

 

Kindergarten-

gruppen

90%Ermäßigtes Ticketab 6 Jahren, vorherige schriftliche Bekanntgabeauch für 3 Begleitpersonen pro 10 Kinder
auch für 2 Begleitpersonen
Schülergruppen50%Gruppenrabatt für SchülerSchüler unter 10 Jahren, vorherige schriftliche Bekanntgabe
pro 10 Kinder
Schüler über 10 Jahren, vorherige schriftliche Bekanntgabeauch für 1 Begleitperson
pro 10 Kinder
90%Aktiver Klassenausflug (Programm 2023)

20. April 2023 – 31. Oktober 2023

Nachweis des Programms Aktiver Klassenausflug

gültig für 3 Tage

max. 36 Schüler

Die Begleitperson zählt als individuell Reisende
Wanderlager (Programm 2023)

1.Juni – 30. September 2023

Nachweis des Programms Wanderlager

gültig für 7 Tage

max. 36 Schüler

Die Begleitperson zählt als individuell Reisende

 Erwachsenen-

gruppen

20%Reiseermäßigung für GruppenMind. 10 Personen, höchstens 19 Personen, vorherige schriftliche Bekanntgabe 
33%Mind. 20 Personen, höchstens 49 Personen, vorherige schriftliche Bekanntgabe 
50%Über 50 Personen, vorherige schriftliche Bekanntgabe 
Nachträgliche Vorlage des Studentenausweises

Was soll ich tun, wenn ich meinen Studentenausweis zu Hause vergessen habe und mir im Zug ein Zuschlag berechnet wird?

Hat der Zugbegleiter während der Reise einen sog. Fahrgastschein ausgestellt, muss der Fahrgast die gültige Dauerkarte /das gültige Ticket / den gültigen Studentenausweis zusammen mit dem Fahrgastschein binnen 15 Kalendertagen an der Kasse vorlegen und eine Gebühr für die nachträgliche Vorlage in Höhe von 2.600 HUF entrichten.

Hat der Fahrgast die vom Zugbegleiter berechnete Summe im Zug schon gezahlt, so wird sie ihm mit Abzug der Gebühr von 2.600 HUF erstattet, wenn er das Ticket/die Dauerkarte, das vom Zugbegleiter erhaltene Ticket und den gültigen Studentenausweis innerhalb von 15 Tagen an der Kasse präsentiert.

Verlustsachen

Wo kann ich mich nach verlorenen Sachen erkundigen?

Im Fall von Verlustsachen rufen Sie den Kundenservice der GYSEV Zrt. unter +36 (99) 577-212 an oder schreiben Sie ein E-Mail auf ugyfelszolgalat [at] gysev [dot] hu.

Reisen ohne Fahrkarte

Wo ist es möglich, in den Zug ohne Fahrkarte einzusteigen?

Ausschließlich an Bahnhöfen ohne Ticketverkauf. Ansonsten muss man im Zug zusätzlich zur Fahrkarte auch einen Zuschlag zahlen.

Voraussetzung der Inanspruchnahme von Ermäßigungen

Muss ich an der Kasse Nachweis meiner Ermäßigung vorzeigen?

Ja, und auch dem Zugbegleiter im Zug bei der Kontrolle der Fahrkarten.

Fahrradmitnahme

Darf man Fahrräder im Zug transportieren?

Ja, gegen Bezahlung einer Fahrradgebühr ist die Mitnahme von Fahrrädern und Fahrradanhängern im Zug unter Aufsicht, in bestimmten durch die Bahngesellschaft angegebenen Zügen möglich. Das Fahrrad darf nicht mehr als 50 kg wiegen. Im Fahrplan ist es bei jedem Zug gekennzeichnet, ob die Fahrradmitnahme im Zug möglich ist. In den für Fahrradmitnahme ausgewählten Zügen muss man außer der Entrichtung der Fahrradgebühr auch eine Platzreservierung für das Fahrrad im Voraus buchen.

Fahrradmitnahmen sind mindestens 7 Werktage vor der Reise online unter folgendem Link bekanntzugeben: https://www2.gysev.hu/kerekparos-utazas-bejelentese.

Folgende Fahrzeuge können im Zug ohne Bezahlung der Fahrradgebühr transportiert werden:

  • alle Fahrräder und Tretroller mit einem Raddurchmesser ≤ 20”
  • ursprünglich als Einrad hergestellte Fahrräder (Monorad).

Ein Fahrrad darf nur dann in den Fahrgastraum von Reisezugwagen mitgenommen werden, wenn der Raddurchmesser 20 Zoll oder weniger beträgt, ein Kind unter 14 Jahren damit fährt bzw. wenn es andere Passagiere nicht stört. Fahrräder, für die keine Gebühr berechnet wird, dürfen auch ohne Zusammenklappen oder Einpacken außerhalb des Fahrgastraums des Fahrzeugs (Bahnsteig, Mehrzweckraum) kostenlos transportiert werden. Darüber hinaus kann ein zusammengeklapptes Fahrrad mit einem Raddurchmesser von 20 Zoll oder weniger in den Fahrgastraum des Reisezugwagens mitgenommen werden, wenn es unter oder zwischen den Sitzen so platziert werden kann, dass es andere Passagiere nicht stört. Ein solches Fahrrad kann auch dann mitgenommen werden, wenn der Zug im Fahrplan so gekennzeichnet ist, dass die Fahrradmitnahme darin nicht gestattet ist. In allen anderen Fällen kann das Fahrrad wie in den Tarifen und im jeweiligen Zug angegeben (mit Piktogramm) transportiert werden.

In den Bussen des Schienenersatzverkehrs ist die Fahrradmitnahme nicht möglich.

Angebote und Informationen für Radreisen: https://www2.gysev.hu/utazasi-ajanlatok/jegyek/kerekparos-utazasok

Preise Fahrradgebühr, Fahrradkarte und touristische Fahrradtickets

Studentenausweis für Fernstudium

Kann man mit einem für Fernstudium gültigen Studentenausweis auch anderswo als zwischen dem Wohnort und der Schule reisen?

Ja, das entsprechend ausgestellte und gestempelte Formular „Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Eisenbahnermäßigungen für Studenten” berechtigt Studenten zum Kauf von zu 50% ermäßigten Fahrkarten. Der einschlägige Antrag kann von unserer Webseite unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Eisenbahnermäßigungen für Studenten

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstbüros bzw. an die Infopunkte unserer Bahnhöfe.

Gültigkeit von Fahrkarten

Bis wann ist meine Fahrkarte gültig?

A/ Gültigkeit von Einwegfahrkarten:

Tickets für eine Entfernung von 1-100 Km sind für 4 Stunden wie am Ticket angegebenen gültig.
Tickets für eine Entfernung von 101-200 Km sind bis zur 24. Stunde des Tages nach dem ersten Gültigkeitstag gültig.
Tickets für eine Entfernung von 201-400 Km sind bis zur 24. Stunde des zweiten Tages nach dem ersten Gültigkeitstag gültig.
Tickets ausgestellt für eine Entfernung von über 400 Km sind bis zur 24. Stunde des dritten Tages nach dem ersten Gültigkeitstag gültig.

Rückfahrkarten werden als ein Retourticket ausgestellt.

Tickets, auf denen die Gültigkeit nicht in Stunde-Minute-Format angegeben ist, gelten von 0:00 Uhr des ersten angegebenen Tages bis 24:00 Uhr des letzten Tages.

Für Entfernungen über 100 Km kann auch eine Rückfahrkarte ausgegeben werden.

B/ Gültigkeit von Rückfahrkarten:

Eine Rückfahrkarte ist bis 23:59 Uhr des 14. Tages nach dem ersten Gültigkeitstag gültig. Mit einer Rückfahrkarte ist die Reise innerhalb der Gültigkeit anzutreten. Im Fall einer Rückfahrkarte ist die Rückfahrt jeden Tag innerhalb der Gültigkeit möglich, die Reise ist bis 23:59 Uhr des letzten Tages der Gültigkeit zu beenden.

 

Széchenyi Erholungskarte

Kann man den Fahrpreis mit der Széchenyi Erholungskarte (SZÉP Karte) zahlen?

Eine Zahlung mit SZÉP Karte ist nur bei den folgenden Produkten möglich: Tekergő Ticket; ZOO Kombi-Ticket; Bük Spa Ticket.

Bekanntgabe der Reiseabsicht

Wo muss ich einen Antrag auf Gruppenreise / Radreise / Behindertenreise stellen?

Auf www.gysev.hu unter Antrag auf Gruppenreise, unter folgendem Link: https://www2.gysev.hu/csoportos-utazas-bejelentese, mindestens 7 Tage vor der geplanten Reise.

Reiseermäßigungen

A/ Wie kann man einen Sonderrabatt für Hin- und Rückreise in Anspruch nehmen?

Einen Sonderrabatt für Hin- und Rückreise kann jeder nutzen, der zur angekündigten Veranstaltung reisen möchte.

Der Anspruch auf die Ermäßigung muss beim Ticketkauf vorab bekanntgegeben werden. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ist auf der Rückreise wie angegeben nachzuweisen (bspw. Stempelung des Tickets am Veranstaltungsort, Vorlage des Bändchens oder der Eintrittskarte).

Weitere Informationen zum Sonderrabatt für Hin- und Rückreise: https://www2.gysev.hu/jegyek/egyeni-belfoldi-utazasok#Egybkedvezmnyek

B/ Welche Ermäßigungen können im Inland in Anspruch genommen werden?

Typen von Inlandsfahrkarten: https://www2.gysev.hu/jegyek/egyeni-belfoldi-utazasok
Typen von Inlandsdauerkarten https://www2.gysev.hu/utazasi-ajanlatok/berletek/belfoldi

Reisen mit Hund

Kann man mit einem Hund im Zug reisen?

Unter Beachtung der allgemeinen Regeln für Handgepäck können lebende Tiere auch in einem geschlossenen Transportmittel in den Reisezugwagen mitgenommen werden, wenn dieses (z. B. Korb, Käfig, Kiste) dafür sorgt, dass das Tier während der Fahrt nicht freikommt und dafür geeignet ist, die Fahrgäste, ihre Kleidung und ihr Handgepäck sowie die Einrichtung des Zuges zu schützen.

Im Gegensatz zu den Obigen können Hunde ohne geschlossenes Transportmittel, mit Maulkorb und Leine, transportiert werden. Ein Fahrpreis ist nur für die Beförderung von Hunden, die nicht in einem geschlossenen Transportmittel befördert werden, berechnet.

Mit Ausnahme eines Begleithundes und eines Polizeihundes im Dienst ist die Mitnahme lebender Tiere im Speisewagen sowie in Zügen mit Sitzplatzreservierung und/oder Zuschlag nicht gestattet. Eine Ausnahme davon bildet die Mitnahme des Tieres in einem geschlossenen Transportmittel.

Mit Ausnahme der Beförderung in einem geschlossenen Transportmittel ist die Mitnahme eines Hundes nur in einem Reisezugwagen der 2. Klasse ohne Sitzplatzversicherung möglich.

Komitats- und Landeskarte

Komitatskarte

Die Komitatskarte berechtigt ihren Inhaber binnen der Gültigkeitsdauer zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten in den Nahverkehrsbussen und Zügen innerhalb der Grenzen eines Komitates.

Die Karte muss für das Komitat ausgestellt werden, in dem sich der Abfahrt- und Ankunftsbahnhof des Busses/Zuges befindet.

Passiert der Bus/Zug während der Fahrt auch ein anderes Komitat, wobei sich der Abfahrt- und Ankunftsbahnhof in demselben Komitat befindet, ist die Durchfahrt erlaubt und es muss nur 1 Komitatskarte gekauft werden.

Der Preis der Landeskarte entspricht dem Preis von 2 Komitatskarten, 2 Komitatskarte sind aber NICHT mit einer Landeskarte gleichzusetzen.

Gültigkeit: im öffentlichen Nahverkehr des gegebenen Komitates (Autobusse, Eisenbahn, Schnellbahn, G-Busline, Trans-Tour 90, Trans-Vonal, Weekendbus; die Komitatskarte Pest gilt auch für Nahverkehrsbusse und Züge innerhalb des Verwaltungsbezirks der Hauptstadt Budapest)

Preis:

Karte zum Vollpreis: 9 450 HUF
Ermäßigte Karte bzw. Stundenkarte *: 945 HUF

 

* In den Streckenabschnitten bei zuschlagspflichtigen Zügen, wo kein Zuschlag zu zahlen ist, ist das Reisen mit der Komitatskarte erlaubt.

  • Rückerstattung ausschließlich vor Beginn der Gültigkeit, am Ort des Kaufes möglich.
  • Kann nicht für einen Teil einer längeren Reise verwendet werden.

*Studentenausweis oder Nachweis über die Berechtigung zur 90 % Ermäßigung ist vorzulegen.

Die gebietsbezogene Karte darf nur die Person nutzen, deren Personalausweisnummer auf der Karte angeführt ist.

Berechtigung zum Kauf einer ermäßigten Karte: Personen gem. Regierungserlass Nr. 85/2007. IV.25.

Gültigkeit: 30 Tage, 23:59 Uhr am Vortag des Monats, der auf den vom Passagier angegebenen Tag folgt

Weitere Bedingungen:

Gültig für 2. Klasse, gilt nicht für Züge mit Zuschlag* Die 1. Klasse und das Premium-Abteil dürfen auch bei Bezahlung der Klassendifferenz nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

 

Landeskarte

Die Landeskarte berechtigt ihren Inhaber binnen der Gültigkeitsdauer zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten im Nahverkehr in Ungarn.

Gültigkeit: im Funktionsgebiet von MÁV-START Zrt., Volánbusz Zrt., MÁV-HÉV Zrt. und GYSEV Zrt. (für G-Busline, Trans-Tour 90, Trans-Vonal und Weekendbus landesweit sowie in Nahverkehrsbussen und Zügen innerhalb des Verwaltungsbezirks der Hauptstadt Budapest.

Preise:

Vollpreis: 18 900 HUF Ermäßigte Karte bzw. Stundenkarte *: 1 890 HUF

eine Person, die Behindertenunterstützung erhält, mit Nachweis der Behinderung

Umtausch: Vor Beginn der Gültigkeit ist der Umtausch einer Komitatskarte für eine andere Komitatskarte bzw. von zwei (unterschiedlichen) Komitatskarten für eine Landeskarte in den Kassen erlaubt.

Rückerstattung: Der Fahrgast kann eine Rückerstattung des Preises der gebietsbezogenen Karte nur vor Beginn der Gültigkeit bei dem Unternehmen, das sie ausgestellt hat, und gemäß dessen Regeln beantragen. Nach Beginn der Gültigkeitsdauer ist eine Rückerstattung der Karte nicht mehr möglich.

Verwendung für einen Teil einer längeren Reise: ist nicht gestattet.

Berechtigung zum Kauf einer ermäßigten gebietsbezogenen Karte

Die ermäßigte gebietsbezogene Karte ist mit einem Rabatt von 90% erhältlich.

Zur Verwendung jeglicher ermäßigten gebietsbezogenen Karte sind berechtigt:

Studenten von Bildungseinrichtungen in Vollzeit / Abendstudium bis zum Ablauf der Gültigkeit des Studentenausweises, Kindergartenkinder über 6 Jahren, mit Bescheinigung vom Kindergarten (der Besuch des Kindergartens muss nachgewiesen werden) Personen mit Behinderung Blinde und sehbehinderte Personen, Hörgeschädigte Personen, eine behinderte oder chronisch kranke Person, die eine höhere Familienbeihilfe bezieht,

 

Die Karte lautet auf den Namen des Inhabers, die Personalausweisnummer (Personalausweisnummer, Nummer des Studentenausweises, Studium ID) des Inhabers wird darauf angeführt.

* In den Streckenabschnitten bei zuschlagspflichtigen Zügen, wo kein Zuschlag zu zahlen ist, ist das Reisen mit der Landeskarte erlaubt.

Ab 1. Juli 2023 darf die Landeskarte auch für zuschlagspflichtige Züge in der 2. Klasse unbegrenzt verwendet werden, wenn der Zuschlag gezahlt wird.

Grenzüberschreitende Reisen:

Das Reisen mit Abfahrts- oder Ankunftsbahnhof Pamhagen ist nur mit einer Komitatskarte ausgestellt für das Komitat Győr-Moson-Sopron oder eine Landeskarte und einem dazu gekauften Ticket für die Relation „Fertőszéplak-Fertőd – Pamhagen” erlaubt.

Schmalspurbahnen:

Für die Schmalspurbahn Balatonfenyves gilt nur das Komitatskarte für Komitat Somogy und die Landeskarte. Für andere Schmalspurbahnen gelten weder die Komitats- noch die Landeskarte.

Neusiedler Seebahn:

Auf der Eisenbahnstrecke Nr. 9. darf die Komitats- bzw. Landeskarte für Reisen grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.

Strecke Nr. 10 Bf. Gecse-Gyarmat:

Auf der Strecke 10 befindet sich der Bahnhof Gecse-Gyarmat an der Komitatsgrenze. Aus/in Richtung Celldömölk gilt die Komitatskarte Veszprém, aus/in Richtung Győr die Komitatskarte Győr-Moson-Sopron.

Reisen, die Budapest passieren:

Reisende mit einer Komitatskarte für Komitat Pest oder einer Landeskarte können in den Zügen und Nahverkehrsbussen auch innerhalb des Verwaltungsbezirks von Budapest reisen. Die Karten sind in den „blauen“ Nahverkehrsbussen von VOLÁNBUSZ und in den Vorortszügen innerhalb des Verwaltungsbezirks von Budapest von/bis zur letzten Haltestelle der Hauptstadt gültig. Diejenigen, die auch eine Budapest-Karte haben, können a VOLÁNBUSZ környéki járatait és a HÉV-et innerhalb des Verwaltungsbezirks von Budapest unbegrenzt nutzen.

Ticketverkauf:

GYSEV Ticketkassen MÁV App MÁV-START Kassen und Automaten ausgewählten VOLÁNBUSZ Kassen und Busse

* Studentenausweis oder Nachweis über die Berechtigung zur 90 % Ermäßigung ist vorzulegen.

Die gebietsbezogene Karte darf nur die Person nutzen, deren Personalausweisnummer auf der Karte angeführt ist. Eine zum Vollpreis ausgestellte gebietsbezogene Karte darf jede Person – auch Ausländer - kaufen. 

Berechtigung zum Kauf einer ermäßigten Karte: Personen gem. Regierungserlass Nr. 85/2007. IV.25.

Gültigkeit: 30 Tage, 23:59 Uhr am Vortag des Monats, der auf den vom Passagier angegebenen Tag folgt

Weitere Bedingungen:

Gültig für 2. Klasse, gilt nicht für Züge mit Zuschlag* Die 1. Klasse und das Premium-Abteil dürfen auch bei Bezahlung der Klassendifferenz nicht in Anspruch genommen werden. Rückerstattung ausschließlich vor Beginn der Gültigkeit, am Ort des Kaufes möglich. Kann nicht für einen Teil einer längeren Reise verwendet werden.

 

Beachtung von Personen mit einer gebietsbezogenen Karte bei anderen Reiseermäßigungen

Im Sinne der Familienermäßigung können alle zusammen reisende Familienmitglieder, die keine gebietsbezogene Karte haben, ein zu 90% ermäßigtes Ticket kaufen. Gilt die gebietsbezogene Karte nur für einen Teil der Reise, müssen alle zusammen reisende Familienmitglieder für die gesamte Strecke ein Ticket kaufen.

Bei Gruppenreisen gelten Personen mit einer gebietsbezogenen Karte, die tatsächlich zusammen mit der Gruppe, zur gleichen Zeit und auf der gleichen Route reisen, gelten nicht als Begleiter der Gruppe und werden nicht in die Anzahl der Gruppe mitgezählt.

Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer müssen vor dem Kauf der Karte beantragt werden.

Weitere Informationen: www.orszagberlet.hu

Rückerstattung von Fahrkarten

A/ Bis wann kann ein Ticket vor Abfahrt des Zuges zurückgegeben werden?

An der Kasse und am Fahrkartenautomaten erworbene Fahrkarten unter und über 100 Km können vor Beginn der Gültigkeitsdauer gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 % an der Kasse des Eisenbahnunternehmens, das die Fahrkarte ausgestellt hat, erstattet werden.

IC-Sitzplatzkarten können bis spätestens eine Stunde vor Abfahrt des Zuges umgetauscht werden.

Online oder über die MÁV-App gekaufte Fahrkarten können spätestens eine Stunde vor Abfahrt des gewählten Zuges gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erstattet werden.

Weitere Informationen zur Erstattung von e-Tickets: https://www.mavcsoport.hu/mav-start/belfoldi-utazas/elektronikus-jegyek-visszateritese (öffnet sich in einem neuen Fenster).


B/ Wie kann eine Erstattung bei Zugverspätung oder Zugausfall beantragt werden?

Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten oder beim Ausfall des Zuges besteht die Möglichkeit, die Reise am Abfahrtsbahnhof abzusagen. In diesem Fall stellt der Zugbegleiter des gegebenen Zuges oder der diensthabende Mitarbeiter am Einstiegsbahnhof auf Antrag des Fahrgastes eine Bescheinigung aus, aufgrund deren dem Fahrgast die Fahrkarte ohne Bearbeitungskosten erstattet wird.

C/ Klimaanlage funktioniert nicht richtig; Zugverspätung; kein Wagen der 1. Klasse – wer stellt den Nachweis darüber aus?

Die von Seiten der Eisenbahngesellschaft geforderten Bescheinigungen werden vom diensthabenden Mitarbeiter am Bahnhof bzw. vom Zugbegleiter im Zug ausgestellt und dies auf der Fahrkarte des Fahrgastes vermerkt.

D/ Wann kann eine IC-Sitzplatzkarte erstattet werden?

Spätestens eine Stunde vor der Abfahrt. Sollte der Zug mit einer Verspätung von mehr als zehn Minuten abfahren, kann der Fahrgast die Reise stornieren und erhält in diesem Fall bei Vorlage der erforderlichen Bescheinigung den vollen Preis seiner Sitzplatzkarte und der Fahrkarte zurück.
 

E/ Können Dauerkarten erstattet werden?

Für eine vollständige Erstattung ist die noch nicht genutzte, für eine gegebene Verbindung ausgestellte Mitarbeiter-Monatskarte und die für die erste Monatshälfte gültige Halbmonatskarte bis zum 5. Tag des Gültigkeitsmonats einzureichen, während die für die zweite Monatshälfte gültige Halbmonatskarte bis zum 20. Tag des Monats eingereicht werden muss.

Der Erstattungsantrag ist zusammen mit dem Originalticket und dem entsprechend ausgefüllten relevanten Formular an der Kasse abzugeben. Für eine vollständige Rückerstattung muss die 30-Tage-Karte vor dem ersten Gültigkeitstag eingereicht werden.

Gibt der Fahrgast die 30-Tage-Mitarbeiterkarte bis zum 14. Tag nach dem ersten Gültigkeitstag bis 24:00 Uhr zurück, wird der Preis einer Halbmonatskarte vom Gesamtpreis abgezogen und nur der Restbetrag erstattet.

Der Preis der Komitats- und der Landeskarte sowie der für eine bestimmte Relation ausgestellten Studentenkarte kann nur vor Beginn der Gültigkeitsdauer der Karte erstattet werden.

Die Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung beträgt 20%.

In anderen als den oben genannten Fällen muss die Rückerstattung der Dauerkarte schriftlich beim Geschäftsbereich Personenverkehr der GYSEV Zrt. beantragt werden.

Zugverspätung

In welchen Fällen ist der Fahrgast zur Pauschalerstattung bei Zugverspätung berechtigt?

Im Falle einer Verspätung von zuschlagspflichtigen Inlandszügen aufgrund einer Störung im Bahnbetrieb hat der Fahrgast Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielbahnhof, deren Höhe beträgt:

bei Verspätungen von 30 -119 Minuten: 25% des Fahrpreises
bei Verspätungen ab 120 Minuten: 50% des Fahrpreises.

 

Es kann keine Entschädigung verlangt werden, wenn der Fahrgast nicht im Besitz einer Fahrkarte und des für den jeweiligen Zug und die jeweilige Strecke gültigen Zuschlags war.

 

Bemessungsgrundlage für den Entschädigungsbetrag ist der Preis der Fahrkarte für die Fahrt, die der verspätete Zug zurückgelegt hat bzw. der ausgefallene Zug hätte zurücklegen sollen; im Falle einer Rückfahrkarte jener Teil des Preises der Fahrkarte (Hinfahrt oder Rückfahrt), während der der Fahrgast die Verspätung erlitten hat.

 

Umsteigen und Weiterreise bei Zugverspätung

A/ Was soll ich tun, wenn ich umsteigen musste aber mein Zug Verspätung hatte?

In jedem Fall ist die Umsteigeabsicht vorab und rechtzeitig dem diensthabenden Zugbegleiter mitzuteilen, der je nach Möglichkeit für die Sicherstellung der Weiterfahrt sorgt.

Ist aufgrund der Verspätung eine Weiterfahrt nicht möglich, ist zur Erstattung des nicht genutzten Tickets eine Bescheinigung vom Zugbegleiter vor Ort anzufordern.

B/ Was passiert, wenn die letzte Verbindung ausfällt und die Reise am gegebenen Tag nicht fortgesetzt werden kann?

Das Eisenbahnunternehmen haftet für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der vom Fahrgast geplante Umstieg aufgrund der Verspätung oder des Ausfalls des Zuges beim letzten Anschlusszug – bei Umsteigen an GYSEV-Bahnhöfen sind zwei Züge in dem Fall als Anschlusszüge anzusehen, wenn zwischen ihren Ankunfts- und Abfahrtszeiten im Fahrplan mindestens 10 Minuten liegen und der Fahrgast über eine gültige Fahrkarte für den Anschlusszug verfügt – scheitert und am gegebenen Kalendertag kein Zug mehr in Richtung des Zielbahnhofs fährt.  

In diesem Fall kann der Fahrgast den am nächsten Kalendertag mit der gleichen Nummer verkehrenden Zug bis dessen Abfahrtszeit für seine Weiterreise beliebig auswählen, oder, wenn der Zug nicht verkehrt, bis 24:00 Uhr des folgenden Kalendertages. Der Fahrgast hat die verpasste Verbindung und den für die Weiterreise gewählten Zug der Eisenbahngesellschaft mitzuteilen. Läuft die Gültigkeit der Fahrkarte des Fahrgastes aufgrund der verpassten Verbindung ab, so wird sie in den persönlichen Kundendienstbüros der Eisenbahngesellschaft oder in deren Fahrkartenschaltern nach Maßgabe der Regelungen zur Verlängerung der Fahrkartengültigkeit verlängert.

Die Entschädigung umfasst die Erstattung berechtigter Übernachtungskosten sowie der gerechtfertigt entstandenen Kosten der Benachrichtigung von auf den Fahrgast wartenden Personen. Das Eisenbahnunternehmen beurteilt die Berechtigung der Kosten anhand der vorgelegten Rechnungen und Belege und zahlt diese innerhalb von 30 Kalendertagen.