Allgemeine Informationen

Hilfeleistung

Das Bahnhofs- und Zugbegleitpersonal der Eisenbahngesellschaft ist verpflichtet, auf folgende Personen beim Ein- und Aussteigen sowie während der Reise besonders zu achten und ihnen kostenlos jederzeit Hilfe zu leisten:
a) Menschen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität
b) älteren Menschen,
c) Reisenden mit Kind und schwangeren Frauen,
d) Reisenden mit Fahrrad sowie großem Gepäck.

Vorreservierte Plätze

Die mit dem entsprechenden Bild markierten Sitzplätze sind für Reisende mit Rollstuhl und andere Personen mit speziellen Bedürfnissen vorbehalten. Der Transport von Rollstühlen und anderen Bewegungshilfsmittel ohne Entgelt.

Tickets

Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität brauchen eine gültige Fahrkarte zum Reisen und sind zu den hierfür angekündigten Ermäßigungen der Bahngesellschaft berechtigt. Bei zuschlagspflichtigen Zügen ist der Zuschlag zu entrichten, ausgenommen Rollstuhlfahrer, die den Rollstuhl während der Reise nicht verlassen. Solche Fahrgäste brauchen die Zuschläge für Sitzplatzreservierung u.ä. nicht zu entrichten.

Sind im Zug nur Wagen der 1. Klasse eingereiht, können Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität – im Besitz des entsprechenden Ausweises über ihren Zustand – frei gebliebene Sitzplätze der 1. Klasse mit einem Fahrschein für die 2. Klasse in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund zu vieler Passagiere in der 2. Klasse oder aus anderen Gründen (z.B. Liegegips oder die Größe des Sitzplatzes ist unangemessen) dort nicht sicher Platz nehmen können. 

Solche Klassenübergänge in eine höhere Klasse sind nur im Zug, mit vorheriger Verständigung des Zugbegleiters und dem Nachweis der Berechtigung zulässig.

Bleibt die Begleitperson in der 2. Klasse, so gebührt ihr die Ermäßigung für die Begleitung trotzdem, im Hinblick auf die vorherige Benachrichtigung des Zugbegleiters und den Nachweis der Berechtigung. Wenn die Begleitperson mit der behinderten Person in der höheren Wagenklasse Platz nimmt, dann gelten die allgemeinen Regeln für die Beförderung in einer höheren Klasse (z.B. Klassenpreisdifferenz, Zuschlag usw.). Auch im Fall der Reise in einer höheren Wagenklasse sind die Regeln für die Mitnahme von Handgepäck und Tiere einzuhalten. Fahrgäste mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse können im Voraus Zuschläge wie bspw. Sitzplatzreservierung für die 1. Klasse nicht kaufen.

Sonderwagen, zur Behindertenreise geeignete Fahrzeuge

Bei Individualreisen können Menschen mit eingeschränkter Mobilität speziell konstruierte Wagen in Anspruch nehmen. Im Fahrplan sind die Züge, deren Wagen über eine eingebaute Hebevorrichtung verfügen, mit einem Ikon gekennzeichnet. Die Tragkraft der Hebevorrichtung sind 300 kg. Im Fahrplan sind auch solche Züge markiert, die zwar keine Hebevorrichtung haben, jedoch zur Beförderung von Rollstuhlfahrern geeignet sind. Zur Reise ist in einem solchen Fall auch ein mobiles Hebegerät notwendig, dessen Tragkraft 250 kg beträgt, die Hebefläche ist 800x1200 mm. Mit Schienenfahrzeugen, die keine Hebevorrichtung haben, ist die Reise nur zwischen Haltestellen möglich, an denen eine solche Vorrichtung vorhanden ist.

Notwendigkeit der Mitteilung der Reiseabsicht

Über den Anspruch auf Hilfeleistung ist die Eisenbahngesellschaft mindestens 48 Stunden vorher zu benachrichtigen. Besitzt der Fahrgast einen Fahrschein, der zu mehreren Fahrten berechtigt, so genügt eine Mitteilung, wenn diese ausreichend Informationen über das Datum der Folgereisen beinhaltet. Ein Fahrgast kann in seinem Antrag für die Reise nur einen Zug (im Falle von Umsteigen aufeinanderfolgende Züge) angeben. Im Falle unbegründeter, unnötiger oder nicht rechtzeitig abgesagter Bestellungen ist die Eisenbahngesellschaft berechtigt, die so ihr entstandenen Mehrkosten vom Fahrgast erstatten zu lassen. 

Den bestellten Service kann die Eisenbahngesellschaft nur dann sicherstellen, wenn der Fahrgast am Abfahrtsbahnhof 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges erscheint.

Reiseantrag für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Reiseantrag für Reisende mit eingeschränkter Mobilität